ELIGO > Tarmed-Taxpunktwerte-Liste

Die Liste zeigt die Tarmed-Taxpunktwerte für Arzt-Praxen (nicht für Spitäler), unter KVG. Alle Zahlen der Tabelle in Rappen pro Taxpunkt. Allfällige Kompensationen aus Kostenneutralität sind in diesen Zahlen bereits enthalten, dh: hier sind die Zahlen, die auf die Rechnung gehören.
Tarmed-TPW unter KVG, ab Anfang des Monats...
Kanton Jan
04
Sep
04
Nov
04
Dez
04
Jan
05
Feb
05
Jul
05
Jan
06
Apr
06
Jul
06
Jan
07
Sep
07
Jan
08
Jan
09
Jul
09
Jan
10
Jul
10
Okt
10
Jan
11
Jan
12
Jan
13
Jan
14
Nov
14
Mai
15
Jan
17
Jan
18
Jan 2019
bis heute
Kt.
Aargau898792908989? 91! 89?89AG
Appenzell Innerrhoden858284828383?AI
Appenzell Ausserrhoden858284828383?AR
Bern89868486BE
Basel-Land97949295969394939291BL
Basel-Stadt93918987888989?91BS
Freiburg91888692919291FR
Genf9896!GE
Glarus858284828383?GL
Graubünden847880828383?GR
Jura9597999797JU
Luzern8683808282#LU
Neuenburg948994939292?92?#91919291NE
Nidwalden8683808386NW
Obwalden8683808386OW
St. Gallen858284828383?SG
Schaffhausen858284828383?SH
Solothurn8784818485
84 α
SO
Schwyz8683808282#SZ
Thurgau858284828383!TG
Tessin9197969595!#9393TI
Uri8683808386UR
Waadt929698 999999!98?9696VD
Wallis7879808182 *82 84!VS
Zug86838082#ZG
Zürich97959291908989?89?ZH
Kanton Jan
04
Sep
04
Nov
04
Dez
04
Jan
05
Feb
05
Jul
05
Jan
06
Apr
06
Jul
06
Jan
07
Sep
07
Jan
08
Jan
09
Jul
09
Jan
10
Jul
10
Okt
10
Jan
11
Jan
12
Jan
13
Jan
14
Nov
14
Mai
15
Jan
17
Jan
18
Jan 2019
bis heute
Kt.

Stand: 01.01.2020

"?" bedeutet: Provisorium.
"#" bedeutet: Verfahren am Laufen.
"!"  bedeutet: Beschluss von Regierung oder Gericht.
"  " bedeutet: Einigung.
" - " bedeutet: uns liegen noch keine Angaben vor.
"α" bedeutet: der obere Wert gilt für die unter HSK vereinten Versicherer (Helsana, Sanitas und KPT), der untere Wert gilt für die unter tarifsuisse vereinten restlichen Versicherungen.
Ablesebeispiel: am 23.11.2013 war der Walliser Taxpunktwert 0.81 CHF.
Alle Zahlen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.

Die KVG-Taxpunktwerte sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich, im Gegensatz zu den
Tarmed-Taxpunktwerten unter UVG, MVG sowie IVG.
Massgebend für den KVG-Taxpunktwert ist die Adresse der Praxis, nicht etwa die Adresse des Patienten.
Falls Ihr Taxpunktwert geändert hat, tragen Sie ihn unter EINSTELLUNGEN in der Liste der Taxpunktwerte ein.
    Oft gestellte Fragen:
  • Frage: im Wallis hat der Staatsrat den Taxpunktwert am 3.12.2018 rückwirkend für die letzten 23 Monate erhöht. Kann ich nun bei meinen Patienten für die bereits in Rechnung gestellten Leistungen noch einen Zuschlag von gut 2 Prozent verlangen ?
    Antwort: Sofern Sie auf den bisherigen Rechnungen keinen Vorbehalt angebracht haben, würde das zumindest von Gerichten in der Üsserschwyz kaum geschützt. Und falls Sie einen Vorbehalt angebracht haben, hat der Patient natürlich Anrecht auf einen korrekten Rückforderungsbeleg. Was die Absicht hinter der langen Rückwirkung sein soll, bleibt ein Walliser Geheimnnis.
  • Frage: Kommt es für die Ostschweizer Aerzte per Ende 2018 zu einer Änderung ?
    Antwort: ja, gemäss Stand vom 3.7.2018 sind die Aerzte der Kantone Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen, beider Appenzell, Glarus und Graubünden per 01.01.2019 in einem vertragslosen Zustand. Gekündigt wurde der Vertrag, weil die Ostschweizer Aerzte heute für dieselbe Leistung gut 14 Prozent weniger als Kollegen aus dem Kanton Jura erhalten.
  • Frage: Ab 1.1.2018 soll es für den Med. Pract. eine Senkung der Taxpunktwerte geben. Wo finde ich die TP-Werte für Med. Pract. ?
    Antwort: Für den Med. Pract. ist der Taxpunktwert derselbe wie für den FMH-Facharzt. Bisher war allerdings der Skalierungsfaktor auch für den selbstständigen Med. Pract. bei 1 (=kein Abzug).
    Neu ist dieser Faktor bei 0.93 (=7% Abzug) für dessen Arztleistung (AL) und bei 1 (=kein Abzug) für dessen Technische Leistung (TL). Gegenüber dem FMH-Facharzt wird ein mit seiner eigenen ZSR-Nummer abrechnender Med. Pract. unter dem Strich also ca 4% weniger einnehmen.
    Für Rechnungen, bei denen ein unselbstständiger Praktischer Arzt den Patienten behandelt (dh: der Praxisinhaber, mit FMH-Titel, trägt die Verantwortung und ist gemäss Rückforderungsbeleg der Leistungserbringer) ändert sich nichts (=kein Abzug); der Med. Pract. taucht in diesem Fall zu Recht gar nicht in der Arztrechnung auf.
  • Frage: Welches ist der Taxpunktwert für ein grenznahes ausländisches Labor, das für Leistungen zu Lasten der Schweizer Grundversicherungen zugelassen ist ? Ist es der normale Taxpunktwert des bewilligenden Kantons ?
    Antwort: Nein, es ist ein speziell festgesetzter Taxpunktwert. Dieser liegt möglicherweise beträchtlich unter dem normalen Wert.
  • Frage: Kommt es im Aargau zu einer Senkung des Taxpunktwertes ?
    Antwort: Aargauer Regierung kassiert im Tarmed-Streit einen deutlichen Rüffel; Bundesverwaltungsgerichts-Urteil vom 22. Juli 2016
  • Frage: Im Kt. Aargau tritt per 12.8.2013 voraussichtlich eine Taxpunktänderung rückwirkend per 1.1.2013 in Kraft. Was soll ich nun vor meinen Sommerferien tun ?
    Antwort: eine TP-Änderung mit solch langer Rückwirkung hat es in der 10jährigen Geschichte des Tarmeds noch nie gegeben. Wir empfehlen, KVG-Rechnungen erst nach dem 12. August zu drucken. Wollen Sie mit dem Rechnungsdruck nicht zuwarten, würde ich persönlich pokern und bereits heute 91 Rp einsetzen. (Ausnahme: bei neu eröffneten Spezialarztpraxen empfehlen wir für die allerersten paar Rechnungen den tieferen Wert, um nicht unnötig Angriffsfläche zu bieten.)
  • Frage: Ausgerechnet bei meinem Kanton ist für den neuen Monat noch kein Wert eingetragen. Was soll ich tun ?
    Antwort: Sie können normal Konsultationen erfassen, und unmittelbar vor dem nächsten Rechnungsdruck nochmals vorbeizuschauen, ob Ihr Taxpunktwert bleibe oder änderte.
  • Frage: Mein Taxpunktwert hat per 1.1. geändert. Muss ich die alten Rechnungen abschliessen und für die Konsultationen des neuen Jahres separate Rechnungen drucken ?
    Antwort: Nein, Sie müssen nicht getrennt Rechnung stellen. ELIGO nimmt für jede Konsultation den gemäss Ihrer Liste der Taxpunktwerte gültigen Wert.
  • Frage: Ich möchte keinesfalls mit einem provisorischen Taxpunktwert abrechnen. Was soll ich tun ?
    Antwort: dann bliebe nichts anderes übrig als zu warten, bis sich die Herren auf einen Taxpunktwert geeinigt haben. Um nicht illiquid zu werden, könnten Sie die alten Rechnungen abschliessen und wenigstens diese bereits fakturieren.
  • Frage: Kann ich den per 1.1. ändernden Taxpunktwert schon heute, am 13.12., eintragen ?
    Antwort: Ja, sie können dem Programm schon heute mitteilen, welches ab 1.1. der neue Taxpunktwert ist. Ihre Konsultationen bis 31.12. werden dann automatisch nach dem alten Preis abgerechnet.
  • Frage: ich sehe erst jetzt, dass ich anfangs Monat den Taxpunktwert hätte ändern müssen. Muss ich jetzt alle Konsultationen nochmals neu erfassen ?
    Antwort: Nicht nötig, denn beim Druck der Rechnungen und Mahnungen werden die Taxpunktwerte gemäss Ihren neuesten Angaben verwendet.
Ihre Änderungs-Meldung nehmen wir -bitte mit Quellenangabe- gerne entgegen.


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