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Der Begriff TARMED wird uneinheitlich verwendet: einerseits versteht man darunter das ganze Tarifwerk inklusive Physio, Labor, etc, andererseits, im engeren Sinne, den Tarif für die Arztleistungen, im Gegensatz zu Physio-, Labor- oder andern Leistungen. Hier sei der Tarmed im engeren Sinne vorgestellt.

Für Leistungen wie Hand röntgen (30.1610) wird die Seitenangabe verlangt. Wo immer die Seitenangabe verlangt ist, werden Sie mit folgendem Fenster danach gefragt (einfach ankreuzen!):


Wichtig: die Mengenangabe der abhängigen Leistung (30.1620, etwas nach rechts eingerückt) wird so nur einmal verrechnet, nicht etwa einmal pro Seite.

Ihre Seitenangabe ist auf der gedruckten Rechnung mit L oder R vermerkt. Klicken Sie später auf das entsprechende Mengenfeld (ganz links), um später zu sehen, auf welcher/welchen Seiten die Leistung erbracht wurde.


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