ELIGO > Besitzstand-Leistung

Vor Einführung des Tarmed durften Ärzte auch ausserhalb ihres FMH-Titels tätig sein, also quasi über dem Zaun grasen. Mit Einführung des Tarmeds im Jahr 2003 ist dies neuen Ärzten nicht mehr gestattet: zB darf ein Arzt mit FMH für Innere Medizin nicht Pädiatern vorbehaltene Leistungen erbringen. Er darf vielleicht, aber die Kasse muss es nicht bezahlen.
Wer jedoch bereits vor der Einführung des Tarmeds solche fremden Leistungen regelmässig und ohne Beanstandungen in seiner Praxis erbrachte, konnte sie mittels Dignitätserklärung hinüberretten. Solche in die Tarmed-Zeit gerettete Leistungen bezeichnet man als Besitzstandleistungen.

Achtung: Sie verlieren Ihren Besitzstand, wenn Sie diese Leistungen nicht auch weiterhin regelmässig in Rechnung stellen.

Wie teilen Sie ELIGO Ihre Besitzstandleistungen mit ?: Wenn Sie in einer Konsultation eine Leistung entgegen der Fehlermeldung des Validators trotzdem speichern, und der Validator hat nur die fehlende Dignität beanstandet, dann nimmt ELIGO an, dies sei nun eine Besitzstands-Leistung. Künftig wird ELIGO diese Leistung auch dann anzeigen, wenn Sie Nur erlaubte Leistungen anzeigen angekreuzt haben.
Das Mengenfeld von Besitzstandleistungen ist gelb statt weiss.

Einmal eingelernt, können Sie also Ihre Besitzstand-Leistungen direkt wie eine normale Leistung in Rechnung stellen.

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